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   BSG, 23.11.1966 - 11 RA 226/65   

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BSG, 23.11.1966 - 11 RA 226/65 (https://dejure.org/1966,9608)
BSG, Entscheidung vom 23.11.1966 - 11 RA 226/65 (https://dejure.org/1966,9608)
BSG, Entscheidung vom 23. November 1966 - 11 RA 226/65 (https://dejure.org/1966,9608)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 08.09.1961 - 1 RA 104/59
    Auszug aus BSG, 23.11.1966 - 11 RA 226/65
    Es kann dahingestellt bleiben, ob die Voraussetzungen vor= gelegen haben, unter denen die Beklagte die fehlerhafte Umstellung wegen "offenbarer Unrichtigkeit" - schon früher - hätte "berichtigen" können ("ng hierzu Urt" des BSG vom 809061, BSG 15, 96)o Selbst wenn das der Fall gewesen wäre0 so hätte dies die Beklagte nicht hindern können, bei der Anpassung gesetzmäßig zu verfahren mit dem Ziel, daß die Klägerin EHEÄIÄQ die "richtige" Rente erhältn Der Vertrauensschutz wird dadurch ausreichend gewährt, daß der früher falsch festgestellte Rentenbetrag sich auch durch die Anpassung nicht mindern kann° Für eine Mehrung oder gar progressive Erhöhung eines fälschlicherweise zu hoch festgestellten Betrages kann in der Regel kein Ver= trauensschutz beansprucht werden (Urte d° erkennenden Senats vom 15.2066, BSG 24, 256 ff}o Die streitigen Bescheide sind somit rechtmäßig; das LSG hat sie zu Unrecht aufgehobeno.
  • BSG, 25.02.1966 - 3 RK 72/61
    Auszug aus BSG, 23.11.1966 - 11 RA 226/65
    Es kann dahingestellt bleiben, ob die Voraussetzungen vor= gelegen haben, unter denen die Beklagte die fehlerhafte Umstellung wegen "offenbarer Unrichtigkeit" - schon früher - hätte "berichtigen" können ("ng hierzu Urt" des BSG vom 809061, BSG 15, 96)o Selbst wenn das der Fall gewesen wäre0 so hätte dies die Beklagte nicht hindern können, bei der Anpassung gesetzmäßig zu verfahren mit dem Ziel, daß die Klägerin EHEÄIÄQ die "richtige" Rente erhältn Der Vertrauensschutz wird dadurch ausreichend gewährt, daß der früher falsch festgestellte Rentenbetrag sich auch durch die Anpassung nicht mindern kann° Für eine Mehrung oder gar progressive Erhöhung eines fälschlicherweise zu hoch festgestellten Betrages kann in der Regel kein Ver= trauensschutz beansprucht werden (Urte d° erkennenden Senats vom 15.2066, BSG 24, 256 ff}o Die streitigen Bescheide sind somit rechtmäßig; das LSG hat sie zu Unrecht aufgehobeno.
  • BSG, 15.02.1966 - 11 RA 289/65

    Rentenanpassung - Bindung an Berechnungsfaktoren - Ersetzung falscher

    Auszug aus BSG, 23.11.1966 - 11 RA 226/65
    erkennenden Senats vom 150201966; BSG 24, 236}0 Ein anfechtbarer Verwaltungsakt ist aber e noch während der.
  • BSG, 30.08.1966 - 1 RA 355/65

    Rentenanpassungsgesetze - Abschließende Regelung - Methoden der Rentenanpassung -

    Auszug aus BSG, 23.11.1966 - 11 RA 226/65
    ist; nach dem maßgeblichen urSprünglichen Steigerungsbetrag der Versichertenrente von 198,-n RM hätte bei der Umstellung nur ein Steigerungsbetrag von 8925 DM zugrunde gelegt werden dürfen; die Klägerin hat danach eine zu hohe Umstellungsrente erhalten; die Rente der Klägerin ist jedoch bis zum 5" RAG ohne Rücksicht auf die unrichtige Umstellung angepaßt worden" so daß der monatliche Zahlbetrag 'nach der Anpassung auf Grund des 5° RAG ab 1. Januar 1963 DM erreicht hat° Wie der Senat bereits in demUrteil vom290 Juni 1966 (SozR Nro.1 zu 5 3 des 70 RAG) ausgeführt hat, ist der Vere sicherungsträger bei der Anpassung der - wie hier - nach Art° 2 @@5% bis 54 AnVNGumgestellten Renten auf Grund des 4" bis 70 RAGen eindeutig falsch ermittelte Bereche nungsfaktoren nicht gebunden; er Kann die falschen Berechw nungsfaktoren durch die richtigen ersetzen, muß jedoch in jedem Falle mindestens den bisherigen Zahlbetrag der Rente weitergewähren (vgl° auch die Urteile des Senats vom '!52O "".966, BSG 24" 236 ff und vom 4"8"1966 =. 21 RA 2144/6520 Der Senat hat in den angeführten Urteilen dargelegt" daß die abweichende Auffassung, die das LSG vertreten hat, weder durch den Wortlaut des © 2 Nr° ? des 10 Abschnitts des 7" RAG und der entsprechenden Vorschriften des 4°, 5°, 60 und 80 RAG noch durch Erwägungen der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes geboten wird" Auch der 10 Senat hat in sei- nem Urteil vom 30" August 1966 - 1 RA 355/65 - ausgeführt: "Eine Rente, die nach dem bis zum 510 Dezember 1956 geltenden Recht festgestellt und nach den Vorschriften in Art" 2 && 31 bis 34 AnVNG umgestellt wurde {sooo Faktorenrente), ist seit dem 4° RAG (vom 20"42.61 - BGBl I 2009"? in der.
  • BSG, 24.01.1967 - 11 RA 190/66
    aus erneuten Umstellung - mit dem richtigen - erst bei der Umstellung nach dem 7" RAG gezogen hat; die Beklagte hat dadurch nicht etwa das Recht verwirkt, die Rente vom 7° RAG an gesetzmäßig anzupassen (vgl° das Urteilees Senats vom 25" November 1966 11 RA 226/65 -)" Da die?richtige Umstellung und Anpassung der Rente nach dem 7" RAG mit monatlich 3A5"7o DM vom 1" Januar 1965 an niedriger ist als der Anpassungsbetrag, der für das Jahr 196A bei der schematischen Anpassung durch die Post nach dem6° RAG(mit 441,- DM) festgestellt werden ist, ist die Beklagte zu einer Erhöhung der Rente für die Ren- "tenbezugszeiten von dem 1° Januar 1964 an entgegen der Auffassung des LSG nicht verpflichtet".
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